Kupfer Media
by Leon Kupfer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines / Geltung
1 . Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Kupfer Media erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Fotos, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos usw.)
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der Kupfer Media zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Kupfer Media.
Il. Urheberrecht
1 . Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Kupfer Media.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. (Seite 3 - AGB Deutscher Berufsphotographen 2002). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Die Bilddateien oder Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Bilddateien oder Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Kupfer Media bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Kupfer Media.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Kupfer Media behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1 . Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/ Entertainer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Kupfer Media - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Kupfer Media übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, sind wir berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung unserer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlassen wir dem Auftraggeber Technik aus unserem Bestand, so hat der Auftraggeber dafür sorge zu tragen, dass diese wieder in einem einwandfreien Zustand bei der Kupfer Media eintrifft.
Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Technik ausschließt, können wir Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 250 (in Worten: zweihundertfünzig) Euro für jedes Lichttechnik-Element und 700 (in Worten: siebenhundert) Euro für jedes Tontechnik-Element, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen/ DJ / Techniker, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Kupfer Media auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Kupfer Media kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Kupfer Media auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
VI. Digitale Fotografie
1 . Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Kupfer Media auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
3. Die Kupfer Media ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt, für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
5. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. 3. Nutzungsrecht dient,   jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Disketten oder ähnliche
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),   die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind,
6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
8. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom der Kupfer Media vorgegebenen Urhebervermerks oder die Quellenangabe im Impressum.
VII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Firma, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz, Nordhausen, als Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel: Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
Nordhausen, 19.07.2022